Thema Grundsicherung
Die Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Die Zahl der Menschen im Rhein-Sieg-Kreis, die von ihrer Rente allein nicht leben können, steigt weiter. 2755 ältere Menschen sind auf die gesetzliche Grundsicherung zum Lebensunterhalt angewiesen, berichtete der Rhein-Sieg-Anzeiger schon 2014. Die tatsächliche Dunkelziffer der Betroffenen dürfte aber weit höher liegen.
Rechtliche Grundlagen:
Das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) umfasst Leistungen, auf die bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Dazu gehören etwa Grundsicherung, Hilfen zur Gesundheit und zur Pflege oder Hilfen bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Die Grundsicherung umfasst folgende Leistungen:
- den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz der Sozialhilfe
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder bei einer eheähnlichen Partnerschaft jeweils anteilig) i.S.v. § 29 SGB XII
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (§ 32 SGB XII)
- einen Mehrbedarfszuschlag i.S.v. § 30 SGB XII
- einmalige Leistungen i.S.v. § 31 SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen i.S.v. § 35 SGB XII, insbesondere Übernahme von Mietschulden.
Von diesem Bedarf wird das eigene Einkommen und Vermögen abgezogen, die Differenz wird als Grundsicherung ausgezahlt.
Wichtig ist: Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt. Beim erstmaligen Antrag ist der Leistungsbeginn der erste Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
... Informationen zum Thema - www.bmas.de
... Informationen zum Thema - seniorenportal.stadt-hennef.de
Broschüre:
Weitere Informationen:
- rhein-sieg-kreis.de/bürgerservice
- Grundsicherungsrechner
- Ausstellung "Altersarmut"
- Thema Altersarmut
Informationen zu Ermäßigungen und Befreiungen: