Ermäßigungen und Befreiungen
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Schon bei der außergerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsvertretung treten Kosten auf, z.B. die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann nach dem Beratungshilfegesetz ein Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Hat die "Rechtsverfolgung" vor Gericht, also die Klage (oder beim Beklagten die Verteidigung gegen die Klage), Erfolgsaussicht und liegen die wirtschaftlichen Voraussetzungen vor, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
- Informationen: www.jm.nrw.de - Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Gesundheitskosten und Zahnersatz
Für Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen, etwa bei verschreibungspflichtigen Medikamenten oder beim Krankenhausaufenthalt, gelten Belastungsgrenzen, besonders für chronische Kranke. Werden die Belastungsgrenzen überschritten, kann ein Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen mit einer Bescheinigung der Krankenkasse gestellt werden.
- Informationen unter: bmg.bund.de
Liegt eine "unzumutbare Belastung" bei der Versorgung mit Zahnersatz vor, gewährt die Krankenkasse zusätzlich zu den Festzuschüssen einen weiteren Betrag (§ 55 Abs. 2 SGB V).
- Informationen: krankenkassen.de
Kontoführungsgebühren
Fragen kostet nichts: eine Reihe von Banken bieten bereits kostenlose Gehalts- und Rentenkonten an - oft auch ohne weitere Bedingungen wie zum Beispiel einem Mindestgeldeingang.
Mobilpass
Menschen mit wenig Geld berechtigt der Mobilpass des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) zum Erwerb vergünstigter Vierer-Tickets und Monatskarten.
- Informationen unter: vrsinfo.de
Rundfunk und Telefon
Rundfunkgebühren:
Seit dem 1. Januar 2013 gelten neue Regelungen für die Befreiung und die Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht.
- Informationen: rundfunkbeitrag.de
Telefongebühren:
Liegen die Voraussetzungen für den sog. Sozialtarif vor, kann dieser von Privatkunden für den Festnetzanschluss bei der Telekom in Anspruch genommen werden.
- Inforamtionen: hilfe.telekom.de
Strom und Energie
Viele Haushalte beziehen Strom immer noch im teuren Standardtarif (Grundversorgung). Hier lohnt sich ein einfacher und problemloser Wechsel in einen günstigeren Tarif. Doch längst nicht alle Billig-Angebote sind auf Dauer günstig.
- Hinweise zum Anbieterwechsel: vz-nrw.de
Wohngeld
Wohngeld wird zur Deckung der Wohnkosten gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie nach dem Gesamteinkommen.
- Informationen: wohngeldrechner.nrw.de
Weitere Informationen
Schwerbehinderung:
Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über eine Schwerbehinderung und gibt den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale an, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.
... Informationen auf www.rhein-sieg-kreis.de
... siehe auch: Thema Schwerbehinderung
Tipps bei schmalem Budget im Alter:
- Ermäßigungen und Zuschüsse: Hinweise auf seniorenportal.stadt-hennef.de
- Verbraucherzentrale NRW zum Thema Altersarmut: der Artikel enthält u .a. Informationen zur Reduzierung von Energiekosten und zur Überprüfung bestehender Versicherungen im Alter.