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Aktuelle Seite: Start Allgemein Ermäßigungen und Befreiungen

Ermäßigungen und Befreiungen

 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Schon bei der außergerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsvertretung treten Kosten auf, z.B. die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann nach dem Beratungshilfegesetz ein Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Hat die "Rechtsverfolgung" vor Gericht, also die Klage (oder beim Beklagten die Verteidigung gegen die Klage), Erfolgsaussicht und liegen die wirtschaftlichen Voraussetzungen vor, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

  • Informationen: www.jm.nrw.de - Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Der Rhein-Sieg-Kreis fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft durch Gewährung eines persönlichen Budgets in Form von Wertgutscheinen. Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, die keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen können, erhalten einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Inanspruchnahme von geeigneten Fahrdiensten, um am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Nähere Informationen auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de) unter:  „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“.

Gesundheitskosten und Zahnersatz

Für Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen, etwa bei verschreibungspflichtigen Medikamenten oder beim Krankenhausaufenthalt, gelten Belastungsgrenzen, besonders für chronische Kranke. Werden die Belastungsgrenzen überschritten, kann ein Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen mit einer Bescheinigung der Krankenkasse gestellt werden.

  • Informationen unter: bmg.bund.de

Liegt eine "unzumutbare Belastung" bei der Versorgung mit Zahnersatz vor, gewährt die Krankenkasse zusätzlich zu den Festzuschüssen einen weiteren Betrag (§ 55 Abs. 2 SGB V).

  • Informationen: krankenkassen.de

Kontoführungsgebühren

Fragen kostet nichts: eine Reihe von Banken bieten bereits kostenlose Gehalts- und Rentenkonten an - oft auch ohne weitere Bedingungen wie zum Beispiel einem Mindestgeldeingang.

Mobilpass

Menschen mit wenig Geld berechtigt der Mobilpass des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) zum Erwerb vergünstigter Vierer-Tickets und Monatskarten.

  • Informationen unter: vrsinfo.de

Rundfunk und Telefon

Rundfunkgebühren:

Seit dem 1. Januar 2013 gelten neue Regelungen für die Befreiung und die Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht.

  • Informationen: rundfunkbeitrag.de

Telefongebühren:

Liegen die Voraussetzungen für den sog. Sozialtarif vor, kann dieser von Privatkunden für den Festnetzanschluss bei der Telekom in Anspruch genommen werden.

  • Inforamtionen: hilfe.telekom.de

Strom und Energie

Viele Haushalte beziehen Strom immer noch im teuren Standardtarif (Grundversorgung). Hier lohnt sich ein einfacher und problemloser Wechsel in einen günstigeren Tarif. Doch längst nicht alle Billig-Angebote sind auf Dauer günstig.

  • Hinweise zum Anbieterwechsel: vz-nrw.de

Wohngeld

Wohngeld wird zur Deckung der Wohnkosten gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie nach dem Gesamteinkommen.

  • Informationen: wohngeldrechner.nrw.de

Weitere Informationen

Schwerbehinderung:

Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über eine Schwerbehinderung und gibt den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale an, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.

... Informationen auf www.rhein-sieg-kreis.de

... siehe auch: Thema Schwerbehinderung

Tipps bei schmalem Budget im Alter:

  • Ermäßigungen und Zuschüsse: Hinweise auf seniorenportal.stadt-hennef.de
  • Verbraucherzentrale NRW zum Thema Altersarmut: der Artikel enthält u .a. Informationen zur Reduzierung von Energiekosten und zur Überprüfung bestehender Versicherungen im Alter.
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